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   KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06   

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https://dejure.org/2007,6119
KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06 (https://dejure.org/2007,6119)
KG, Entscheidung vom 02.10.2007 - 7 U 183/06 (https://dejure.org/2007,6119)
KG, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 7 U 183/06 (https://dejure.org/2007,6119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegen einen bauleitenden Architekten wegen eines Überwachungsverschuldens nach der Abnahme des Architektenwerks; Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus einem Architektenvertrag nach Abnahme desselben

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Regelmäßige Verjährungsfrist bei Schadensersatzanspruch gegenüber Architekten nach Abnahme

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; HOAI § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635; BGB § 638; HOAI § 15
    Verjährungsfrist für nach Abnahme geltend gemachten Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Überwachungsverschuldens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Organisationsverschulden bei nicht arbeitsteilig tätigen Architekten? (IBR 2008, 36)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 2117
  • BauR 2008, 1025
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06
    Offenbaren die Mitarbeiter des Unternehmers, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, die von ihnen erkannten Mängel nicht, kann sich der Unternehmer nicht auf Unwissenheit berufen, sondern muss sich deren Kenntnis bei mangelnder Organisation der Überwachung zurechnen lassen (BGH NJW 1992, 1754 und NJW 2005, 893).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06
    Dieser Anspruch unterliegt der dreißigjährigen Verjährungsfrist (BGH BauR 2000, 128, 129).
  • BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

    Anforderungen an die Organisation des Werkunternehmers bei arbeitsteiliger

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06
    Offenbaren die Mitarbeiter des Unternehmers, denen er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, die von ihnen erkannten Mängel nicht, kann sich der Unternehmer nicht auf Unwissenheit berufen, sondern muss sich deren Kenntnis bei mangelnder Organisation der Überwachung zurechnen lassen (BGH NJW 1992, 1754 und NJW 2005, 893).
  • BGH, 16.03.1978 - VII ZR 145/76

    Rechtspflicht des Architekten zur Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06
    Er muss dabei auch Mängel des eigenen Architektenwerks so rechtzeitig offenbaren, dass der Bauherr noch vor Eintritt der Verjährung seine Rechte gegen ihn geltend machen kann (BGH BauR 1978, 235, Locher/Koeble/Frik, HOAI, 8. Aufl., Einl. Rn. 117).
  • OLG Frankfurt, 17.05.1995 - 17 U 88/93

    Keine dreißigjährige Verjährungsfrist für Organisationsverschulden beim

    Auszug aus KG, 02.10.2007 - 7 U 183/06
    Diese Voraussetzungen, auf denen auch das vom Landgericht und der Klägerin zitierte Urteil des OLG Frankfurt vom 17. Mai 1995 - 17 U 88/93 - beruht, liegen hier nicht vor.
  • OLG Köln, 01.09.2016 - 3 U 204/13

    Wann wird ein Bauüberwachungsfehler arglistig verschwiegen?

    Anderenfalls würde bei mangelnder Bauüberwachung stets die lange Verjährungsfrist zu Lasten des Architekten eingreifen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 02.10.2007, 7 U 183/06; zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 02.03.2023 - 12 U 78/22

    Verjährungseintritt gemäß der VOB/B ; Ablauf der Gewährleistungsfrist bei

    b) Arglistig handelt auch, wer sich bewusst ist, dass ein bestimmter Umstand für die Entschließung seines Vertragspartners von Erheblichkeit ist, er nach Treu und Glauben diesen Umstand offenbaren muss und ihn trotzdem nicht offenbart (OLG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2006, 3 U 230/04; OLG Düsseldorf in OLGR 2005, 118-121; KG Berlin in KGR 2007, 1027-1029; OLG München in OLGR 2008, 549-550; OLG Stuttgart in NJW-RR 2008, 1192-1194; OLG Koblenz, Urt. v. 6.4.2009 - 12 U 1495/07, BeckRS 2010, 5732, beck-online).
  • LG Limburg, 26.08.2011 - 2 O 180/10
    Eine Sekundärhaftung kommt jedoch grundsätzlich nicht in Betracht, wenn sich der Baumangel erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zeigt (KG, BauR 2008, 1025).
  • OLG Koblenz, 06.04.2009 - 12 U 1495/07

    Bauüberwachung: Arglist des Architekten?

    Den Architekten trifft der Vorwurf der Arglist, wenn er dem Bauherrn einen Mangel, den er kennt oder mit dessen Vorhandensein er zumindest rechnet, nicht mitteilt oder wenn er über die Mangelhaftigkeit unzutreffende Angaben "ins Blaue hinein" macht (OLG Bamberg, Urteil vom 22. Februar 2006, 3 U 230/04; OLG Düsseldorf in OLGR 2005, 118-121; KG Berlin in KGR 2007, 1027-1029; OLG München in OLGR 2008, 549-550; OLG Stuttgart in NJW-RR 2008, 1192 -1194).
  • KG, 10.12.2013 - 7 U 7/13

    Bauträger beauftragt Generalunternehmer: Keine Arglisthaftung wegen

    Die Rechtsprechung zum Organisationsverschulden folgt dem Gedanken, dass sich der Vertragspartner, der seinen Pflichten gegenüber dem Auftraggeber nicht allein, sondern arbeitsteilig nachkommt, durch den Einwand, er habe von Mängeln, die durch seine Mitarbeiter oder Subunternehmer verursacht worden sind, keine Kenntnis gehabt, nicht von seiner Pflicht zur Offenbarung der Mängel frei zeichnen kann (KG, Urteil vom 2. Oktober 2007, KGR Berlin 2007, 1027).
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